Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am 25.05.2016 in Kraft getreten und bis 25.05.2018 in allen Unternehmen, die eine Niederlassung im EU-Gebiet besitzen, umzusetzen.
Das zentrale Ziel des Gesetzes ist ein einheitlicher Schutz personenbezogener Daten. Bei Verstoß gegen die Verordnung drohen Strafen bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 % des Jahresumsatzes aus 2017.
Gleichzeitig, mit der bindenden Geltung der Grundverordnung, wird der Europäische Datenschutzausschuss die Nachfolge der Artikel 29 Datenschutzgruppe antreten. Dieses
Gremium soll künftig helfen die ordnungsgemäße Durchführung der EU-Datenschutzgrundverordnung in Europa sicherzustellen.
Die europaweite Regelung bedeutet auch eine deutliche Vereinfachung, da die gesetzliche Lage nicht mehr national für jedes Land gesondert, sondern europaweit betrachtet werden kann. Hierin liegt auch die Chance dieser Verordnung, denn durch diese wird insbesondere für europaweit tätige Unternehmen die Compliance vereinfacht.