Allgemeine Fragen zur „Digital Jetzt“-Förderung
Die „Digital Jetzt“-Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMKW) soll mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung finanziell unterstützen. In diesem Beitrag beantworten wir Ihnen einige allgemeine Fragen zu dem Förderungsprogramm.
Wann können Unternehmen mit dem Projekt beginnen?
Der Beginn des Bewilligungszeitraums wird nach dem Antrag im Zuwendungsbescheid festgelegt. Der Bewilligungszeitraum ist der Zeitraum, in dem Sie das geplante Vorhaben betriebsbereit umsetzen müssen. Sie dürfen nicht vorher mit der Umsetzung starten, da sie sonst nicht für die Förderung berücksichtigt werden.
Wann wird die Fördersumme ausgezahlt?
Nachdem Sie Ihr Vorhaben abgeschlossen haben, muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. Diesen füllen Sie, wie den Antrag, online aus. Nach erfolgreicher Prüfung des Nachweises erhalten Sie den Zuschuss. In der Regel richtet sich die Auszahlung nach den Nettoausgaben Ihres Unternehmens, außer Ihr Unternehmen ist nicht zu einem Vorsteuerabzug berechtigt.
Was zählt als Grundausstattung?
Unter Grundausstattung versteht sich die erstmalige Ausstattung mit IKT-Infrastruktur, sowie eine Internetanbindung des Unternehmens. Auch die Einführung von Hard- und Software, die zur Umsetzung von gesetzlichen Auflagen erforderlich sind, fallen darunter. Solche Anschaffungen fördert das Förderungsprogramm nicht. Es muss ein direkter und inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben und/oder den Förderzielen bestehen.
Wer zählt als Mitarbeiter?
Das Förderprogramm ist für Unternehmen mit maximal 499 Beschäftigten. Als Mitarbeiter gelten alle Lohn- und Gehaltsempfänger und für das Unternehmen tätige Personen. Auch Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz und mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber müssen Sie berücksichtigen.
Ist die Förderung mit anderen Förderungen kombinierbar?
Generell werden Doppel-Förderungen vermieden. Eine Ausnahme besteht jedoch bei dem „go-digital“-Förderungsprogramm. Diese beiden Programme bauen aufeinander auf und Sie können sie miteinander kombinieren. Mit der „go-digital“-Förderung können Sie und Ihr Unternehmen Beratungen zum Thema Digitalisierung erhalten, welche Sie dann mit dem Zuschuss der „Digital Jetzt“-Förderung umsetzen können.
Bis wann müssen Sie die Rechnungen für die Investitionen bezahlen?
Die Rechnungen für die Anschaffungen zur Umsetzung Ihres Vorhabens müssen im Bewilligungszeitraum beglich werden. Wenn Sie den Verwendungsnachweis einreichen, müssen alle Rechnungen mit dem dazugehörigen Beleg der vollständigen Bezahlung vorliegen. Zahlungen, die danach erst getätigt werden, werden nicht berücksichtigt.
Wie oft dürfen Sie einen Antrag stellen?
Auf Grund der hohen Nachfrage ist momentan nur ein Antrag pro Unternehmen möglich.
Falls Sie Fragen zum Förderungsprogramm haben, oder Sie Unterstützung beim Beantragungsprozess benötigen, kontaktieren Sie uns gerne!