Wie Sie mit Pardot 4 DSGVO Best Practices realisieren
Vor einiger Zeit habe ich bereits darüber informiert, dass Salesforce Dokumentation im DSGVO Kontext veröffentlicht hat (hier geht's zum Artikel) und 8 Dinge aufgezeigt, die Sie über die DSGVO und Pardot wissen sollten (zum Nachlesen hier).
1. Das Double Opt-In Verfahren
Es ist uns nur noch erlaubt Personen werbend anzusprechen, die ihr ausdrückliches (doppeltes) Einverständnis dazu abgegeben haben. Im Marketing Umfeld spricht man hier von dem sogenannten Double Opt-In Verfahren. Das erste Opt-In wird eingeholt, wenn beispielsweise jemand auf Ihrer Seite ein Formular ausfüllt und seine Daten hinterlässt. Im Anschluss erhält diese Person eine E-Mail, in welcher die Nutzung der Daten für werbliche Zwecke nochmal explizit akzeptiert werden müssen. Wie diese Vorgehen in Pardot aufgesetzt werden kann, zeige ich in der Demo.
2. DSGVO konforme Empfängerlisten
Um auf Nummer sicher zu gehen, dass Sie immer nur aktuelle Empfängerlisten ansprechen, deren Einverständis Sie haben, machen wir uns dynamische Listen zu nutzen. Dadurch filtern wir Personen raus, die sich bereits von dem Erhalt Ihrer werbenden Inhalte abgemeldet haben und stellen sicher, dass lediglich unsere Double-Opt-In Kontakte angesprochen werden.
3. Opt-In und Opt-Out Tracking
Im Zuge der DSGVO müssen Sie nachweisen können, über wann und über welchen Kanal Sie die entsprechenden Einwilligungen erhalten haben, bzw. auch bei Abmeldung nachweisen, wann das Opt-Out erfolgt ist. Dies ist jedoch keine Arbeit, die Sie manuell zu erledigen haben. Schauen Sie sich in der Demo an, wie dies ganz einfach von Pardot erledigt werden kann.
4. Opt-In Drip Kampagne
Haben Sie eine Liste von Single Opt-Ins, die Sie nun einmalig kontaktieren möchten, um das entsprechende Double Opt-In einzuholen? Hier können wir uns Drip Kampagnen über das Engagement Studio zu Nutze machen. Als Aufhänger können Sie bspw. die Aktualisierung Ihrer Datenschutzvereinbarungen nutzen, um die Mail mit Leben zu füllen. Den Rest erledigt Pardot vollautomatisch.
Hinweis: Die mindsquare AG ist ein IT-Beratungs-Unternehmen und keine Rechtsberatung. Alle aufgezeigten Inhalte sind Empfehlungen nach bestem Gewissen. Wir bitten Sie bei juristischen Fragen einen Juristen zu konsultieren.